Kraftfahrerbelehrung 2009

Memmingen/Memmingerberg. Einmal pro Jahr müssen nach THW Dienstvorschrift und aus versicherungstechnischen Gründen alle Kraftfahrer des Ortsverbandes einen eintägigen „Auffrischungskurs“ besuchen, die sog. Kraftfahrerbelehrung. Diese wurde dieses Jahr am Samstag, 14. November durchgeführt – der theoretische Teil im Schulungsraum des OV, der Praxisteil fand auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände in Memmingerberg statt.

Der Theorieteil 1, der Gastvortrag, wurde heuer von Herrn Gushurst der gleichnamigen Fahrschule gehalten. Im zweistündigem Gespräch vermittelte der Fahrlehrer Neuigkeiten aus der StVO und Beachtenswertes bei Einsatzfahrten. Anschließend vermittelte OB Klaus Liepert, im Theorieteil 2, THW spezifische Regelungen und Vorschriften.

Bevor es dann zum eigentlichen Fahrtraining an die Schelterschleife des ehemaligen Bundeswehrgeländes in Memmingerberg ging, wurden die Teilnehmer in kleine Gruppen aufgeteilt um am THW Fuhrpark den Fahrzeugcheck vorzunehmen. Neulinge wurden dabei auf bestimmte Fahrzeuge eingewiesen und erhielten entsprechende Instruktionen.

Neu wurde dieses Jahr im Oktober der sog. „Feuerwehrführerschein“ verabschiedet. Dabei dürfen ab sofort auch Kraftfahrer mit der Führerscheinklasse B, THW Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen zu Dienstzwecken im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Einzige Voraussetzung ist ein vierstündiges Fahrertraining mit dem betreffenden KFZ und die bestandene Praxisprüfung im Anschluss. Damit entlockert der Gesetzgeber endlich den Kraftfahrerengpass der Hilfsorganisationen.

Im zweiten Tagesabschnitt konnten die Helferinnen und Helfer die Fahreigenschaften der einzelnen THW Fahrzeuge in einem Paarcour testen und die Anwärter des Feuerwehrführerscheins erste Erfahrungen am „neuen fahrbaren Untersatz“ sammeln. Nach dem Abschlussgespräch wurden die Helfer dann ins Wochenende verabschiedet.

Herzlichen Dank an die Fahrschule Gushurst die für den interessanten Vortrag und dem Kursleitungsteam Heuß-Prior-Liepert.


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